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Aktuelles aus Dörrenbach

Einführung der Tempo-30-Zone in der Ortsgemeinde Dörrenbach

Die Ortsgemeinde Dörrenbach informiert darüber, dass im gesamten Bereich der Ortsgemeinde – mit Ausnahme des Abschnitts vom Ortseingang Hauptstraße bis zur Übergasse – eine Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. In allen betroffenen Straßen gilt ab sofort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich an die neue Regelung zu halten und in diesem Bereich nicht schneller als 30 km/h zu fahren. Die Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger.

Für den noch ausgenommenen Bereich von der Hauptstraße bis zur Übergasse befindet sich die Ortsgemeinde derzeit in Gesprächen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), um auch dort die Einführung einer Tempo-30-Zone zu prüfen und umzusetzen. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, wird die Ortsgemeinde die Bevölkerung entsprechend informieren.

Die Ortsgemeinde Dörrenbach bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.